Veröffentlicht am 29.08.2022
Der Einzelhandel befindet sich in einem tiefgreifenden Strukturwandel, der ihn vor vielfältige Herausforderungen stellt. Dazu gehören insbesondere das veränderte Konsumentenverhalten und die digitale Transformation mit weiter zunehmendem Onlinehandel und -kauf. Die Corona-Pandemie verstärkte diese Entwicklung mit der Folge dramatischer Umsatzrückgänge über einen längeren Zeitraum bei vielen, insbesondere kleinen und mittleren inhabergeführten, stationären Einzelhändlern. Viele Einzelhändler haben durch diese Entwicklung stark an wirtschaftlicher Substanz verloren, nicht zuletzt in den für eine attraktive Innenstadt besonders wichtigen Branchen wie etwa dem Bekleidungs- und Schuheinzelhandel, dem Spielwareneinzelhandel oder dem Einzelhandel mit Wohnungseinrichtungen und Haushaltswaren. Aktuell belasten die in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine massiv gestiegenen Energie- und Rohstoffpreise das Konsumklima und den Einzelhandel zusätzlich.
Um langfristig wettbewerbsfähig zu sein, muss der stationäre Einzelhandel seine Vorteile gegenüber dem reinen Online-Handel ausbauen und stärken. Der Steigerung des Kauferlebnisses durch innovative Verkaufsflächen und Angebote kommt dabei eine wichtige Bedeutung zu. Dafür braucht es neue Ideen, Lösungen und Vorbilder.
Aus diesem Grund hat das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg den Ideenwettbewerb "Einkaufserlebnisse im stationären Einzelhandel – Best Practices für Baden-Württemberg" ins Leben gerufen und unterstützt dadurch stationäre Einzelhändler dabei, kreative, innovative und nachhaltig wirksame Konzepte für zeitgemäße Einkaufserlebnisse zu entwickeln und diese mit Unterstützung des Landes auch im eigenen Ladengeschäft umzusetzen.
Der Ideenwettbewerb richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen des Einzelhandels und des Kfz-Handels mit Unternehmenssitz und Betriebsstätte in Baden-Württemberg. Unternehmen des Versand- und Internet-Einzelhandels sind nur dann förderberechtigt, wenn sie über mindestens ein stationäres Ladenlokal verfügen oder ein solches konkret einrichten wollen.
Der Fördersatz beträgt 80 Prozent der förderfähigen Kosten, begrenzt auf maximal 70.000 Euro je Unternehmen. Förderfähig sind neben Ausgaben für Gestaltungsmaßnahmen und den temporären, nicht die Gebäudesubstanz verändernden Innenausbau des Ladenlokals sowie den Ladenbau, die Anschaffungs- oder Mietkosten im Zusammenhang mit dem Erlebniskonzept, die Ausgaben für externe Dienstleister und sowie Marketingkosten.
Für eine bestmögliche Umsetzung der Erlebniskonzepte vor Ort sollen die rund 25 ausgewählten Einzelhandelsunternehmen zusätzlich von den Einzelhandelsexpertinnen und -experten der CIMA Management + Beratung GmbH und der ibi research an der Universität Regensburg GmbH, intensiv beratend begleitet werden. Schließlich sind im Sinne eines landesweiten Wissenstransfers die Ermittlung und Veröffentlichung der erfolgreichsten Erlebniskonzepte (Best Practices) vorgesehen.
Die Wettbewerbsteilnahme ist für antragsberechtigte Unternehmen des Einzelhandels bis zum 7. Oktober 2022 möglich.
Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen können über die Internetseite des Wettbewerbs abgerufen werden: www.ideenwettbewerb-einzelhandel.de