Studie

Jungfernflug der SEPA-Lastschrift

SEPA-Lastschrift: Auf in neue Länder!
Erfahrungen aus dem Jungfernflug des europäischen Lastschriftverfahrens von EFiS / ABK und ibi research

Dr. Ernst Stahl, Dr. Thomas Krabichler, Silke Weisheit, Dr. Georg Wittmann

45 Seiten, Februar 2010
ISBN: 978-3-937195-20-9

Am 02.11.2009 ist nach der SEPA-Überweisung nun auch ein einheitliches europäisches Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschrift) an den Start gegangen. Im Gegensatz zum bisherigen deutschen Lastschriftverfahren können damit auch Beträge von Konten im europäischen Ausland eingezogen werden.

Das neue Verfahren, das ab 1. November 2010 verpflichtend von allen Banken unterstützt werden muss, soll wesentlich zur Schaffung des europäischen Binnenmarktes beitragen, indem grenzüberschreitende Euro-Zahlungen innerhalb Europas genauso einfach und zu gleichen Preisen möglich werden wie auf nationaler Ebene.

Um das neue Verfahren auf Herz und Nieren zu testen, hat ABK / EFiS hat im November 2009 insgesamt 183 Lastschriften von Konten bei 76 unterschiedlichen Banken eingereicht. Die Rückmeldungen der bezogenen Kontoinhaber wurden von ibi research anonymisiert ausgewertet und aufbereitet.

Die Ergebnisse sind im Folgenden dargestellt.

  • Fast jeder dritte Einzug schlug fehl.

  • Bei 56 eingereichten Lastschriften wurde dem SEPA-Flieger die Landeerlaubnis verweigert, da die betreffenden Institute die SEPA-Lastschrift noch nicht unterstützen.

  • Insgesamt 127 Lastschriften konnten erfolgreich eingezogen werden, 56 Rückmeldungen der bezogenen Kontoinhaber flossen in die vorliegende Auswertung ein.

  • Die erforderlichen Informationen für den Zahlungspflichtigen waren in der Regel vorhanden.

  • Der Empfänger, der Verwendungszweck, die Mandatsreferenz und die Gläubiger-Identifikationsnummer waren in den meisten Kontoauszügen vollständig und richtig wiedergegeben.

  • Es fällt jedoch auf, dass die beteiligten Banken unterschiedliche Bezeichner für diese Informationen verwenden (z.B. "EREF+";, "Auftragsreferenz"; oder "Kundenreferenz"; für die Ende-zu-Ende-Referenz). Hier ist eine stärkere Standardisierung wünschenswert, um den Kunden das Auffinden der benötigten Informationen bzw. die automatisierte Weiterverarbeitung der Kontoauszüge zu erleichtern.

  • Der abweichende Auftraggeber wurde nur von 38 Prozent der Banken vollständig angegeben. Ziel dieses Attributs ist es, den Zahlungspflichtigen die Zuordnung von Lastschriften zu erleichtern, die durch einen Dienstleister im Auftrag eines Dritten eingezogen wurden. So kamen die im Rahmen des Jungfernflugs eingezogenen Beträge als Spende der Janusz-Korczak-Schule in Langen zugute, Zahlungsempfänger war jedoch die EFiS AG.

  • In 43 Prozent der Auszüge fehlte jedoch der Name des abweichenden Auftraggebers, bei weiteren 20 Prozent der Auszüge war der Name unvollständig wiedergegeben.