Die EU-Kommission hat gegen die Onlineplattform Temu eine Geldbuße in Höhe von 200 Millionen Euro verhängt. Hintergrund sind Vorwürfe, dass auf dem Marktplatz zahlreiche Produkte angeboten wurden, die den europäischen Sicherheitsanforderungen nicht entsprechen. Dazu zählen etwa Waren, die falsch gekennzeichnet sind, problematische Chemikalien enthalten oder für Kinder gefährlich sein können.

Nach Ansicht der Kommission hat Temu gegen Vorgaben des Digital Services Act (DSA) verstoßen. So habe das Unternehmen die Risiken auf seiner Plattform nicht ausreichend untersucht, bewertet und begrenzt. Insbesondere habe Temu nicht sorgfältig genug geprüft, welche Gefahren für Verbraucher*innen durch illegale oder unsichere Produkte entstehen könnten. Die EU-Kommission geht davon aus, dass Nutzer*innen auf der Plattform mit hoher Wahrscheinlichkeit mit solchen Angeboten in Kontakt kommen.

Auch ibi research hat in einem umfangreichen Studienprojekt „Gefährliche Schnäppchen? Wie Drittstaatenhändler durch Regelbrüche den Wettbewerb gefährden“ untersucht, wie sich Plattformen wie Temu, SHEIN, AliExpress, Banggood und TikTok Shop im europäischen E-Commerce verhalten. Dieses wurde in Kooperation mit dem Bayrischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz sowie der Bayrischen Gewerbeaufsicht durchgeführt und durch das Bayrische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und den Handelsverband Bayern (HBE) gefördert. Dafür wurden 2025 insgesamt 21 Online-Bestellungen mit 182 Artikeln durchgeführt. Ein besonderer Fokus lag auf Spielwaren und Produkten für Kinder. Das Ergebnis: Die Testkäufe zeigten weiterhin deutliche Defizite bei Kennzeichnungs- und Informationspflichten, niedrige Produktqualität sowie Mängel bei Gebrauchsanweisungen und Produktbeschreibungen. Besonders kritisch: Knapp ein Drittel der durch die Marktüberwachung geprüften Produkte musste aufgrund schwerer Mängel gemeldet werden.

Temu weist die Vorwürfe der EU-Kommission zurück. Ein Unternehmenssprecher erklärte, man sei mit der Entscheidung nicht einverstanden. Die Strafe sei unverhältnismäßig und berücksichtige nicht den aktuellen Stand der internen Systeme. Zugleich betont Temu, weiterhin mit den zuständigen Behörden zusammenarbeiten zu wollen [1].

Die verhängte Geldbuße ist die bisher höchste Strafe, die im Rahmen des EU-Gesetzes über digitale Dienste angekündigt wurde. Es verpflichtet große Plattformen dazu, systematische Risiken zu erkennen und geeignete Maßnahmen dagegen zu ergreifen. Bei schwerwiegenden Verstößen können Bußgelder von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden.

Die EU-Kommission hatte das Verfahren gegen Temu bereits im Oktober 2024 eröffnet. Nach Darstellung der Kommission ist die nun ausgesprochene Strafe nur ein Teil der laufenden Untersuchungen [2]. Geprüft werde unter anderem auch, ob Temu seine Plattform möglicherweise so gestaltet hat, dass sie besonders stark zum Kauf animiert oder ein suchtähnliches Nutzungsverhalten fördert.

Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die Risikobewertung des Unternehmens. Die Kommission bemängelt, dass Temu nicht konkret genug auf die eigenen Angebote eingegangen sei. Stattdessen habe die Plattform eher allgemein auf Risiken bestimmter Produktkategorien verwiesen. Testkäufe im Auftrag der EU-Kommission sollen gezeigt haben, dass viele getestete Produkte grundlegende Sicherheitsanforderungen nicht erfüllten. Genannt werden unter anderem Ladegeräte, die Sicherheitsprüfungen nicht bestanden, sowie Babyspielzeug mit problematischen Chemikalien.

Temu muss nun innerhalb von drei Monaten einen Aktionsplan vorlegen. Darin soll das Unternehmen darlegen, wie es die beanstandeten Risiken künftig besser bewerten und begrenzen will. Die EU-Kommission will anschließend über weitere Schritte entscheiden. Sollte Temu die Vorgaben nicht erfüllen, könnten zusätzliche tägliche Strafzahlungen folgen.

Der Fall steht zudem in einem größeren politischen und wirtschaftlichen Kontext: Die EU führt derzeit mehrere Verfahren auf Grundlage des DSA. Auch andere Plattformen wie X, Meta oder Shein standen bzw. stehen im Fokus europäischer Behörden. Bei Temu kommt außerdem hinzu, dass das Unternehmen nicht selbst als Händler auftritt, sondern einen Marktplatz betreibt, über den vor allem Anbieter aus China Waren direkt an Kund*innen in Europa verkaufen.

Für Verbraucher*innen, Händler und Plattformbetreiber ist das Verfahren damit ein deutliches Signal: Wer auf dem europäischen Markt aktiv ist, muss europäische Regeln nicht nur formell anerkennen, sondern auch wirksam in seinen Prozessen umsetzen.


[1] https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/temu-eu-kommission-verhaengt-200-millionen-euro-strafe-gegen-die-shopping-plattform-a-e2eb9b47-4673-4df4-bb3f-ee1b274f0ba8

[2] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_26_1178


29.05.2026
Susanne Dierl