Drittstaatenhändler wie Temu, SHEIN oder AliExpress stehen in der EU bereits seit einiger Zeit verstärkt im Fokus. Die Gründe liegen dabei nicht nur in niedrigen Preisen oder aggressivem Online-Marketing. Entscheidend ist vielmehr, dass immer mehr Waren direkt aus Drittstaaten an Verbraucher:innen in der EU versendet werden und sich somit neue Fragen rund um Themen wie Zollabwicklung, Produktsicherheit, Marktüberwachung und faire Wettbewerbsbedingungen stellen.

Besonders relevant ist dabei die bisherige Zollfreigrenze für Kleinsendungen. Waren mit einem Sachwert von unter 150 Euro konnten bislang grundsätzlich zollfrei in die EU eingeführt werden. Genau dieses Modell hat den grenzüberschreitenden Direktversand vieler niedrigpreisiger Produkte in den letzten Jahren stark begünstigt. Für europäische Handelsunternehmen ist hierdurch ein Wettbewerbsumfeld entstanden, in dem nicht nur Preis und Effizienz zählen, sondern auch die Frage, ob gesetzliche Regeln in der Praxis gleichermaßen durchgesetzt werden.

Wie groß die Dimension inzwischen ist, zeigt eine aktuelle Studie von IW Consult zu den Auswirkungen von Temu und SHEIN auf die deutsche Wirtschaft. Demnach versendeten allein diese beiden Plattformen im Jahr 2025 rund 460.000 Pakete pro Tag nach Deutschland.[1] Die Diskussion um Drittstaatenhändler betrifft damit längst nicht mehr nur einzelne Schnäppchenkäufe, sondern einen massenhaften Direktimport.

EU führt feste Zollabgabe auf Kleinsendungen ein

Seit dem 1. Juli 2026 gilt in der EU nun eine neue feste Zollabgabe von drei Euro auf Kleinsendungen mit einem Warenwert von unter 150 Euro. Der Rat der Europäischen Union hatte die entsprechende Regelung im Februar 2026 final gebilligt. Die Abgabe soll zunächst als Übergangslösung bis zum 1. Juli 2028 gelten und später durch das reformierte EU-Zollsystem ersetzt werden.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang jedoch eine genauere Betrachtung: Es handelt sich nicht lediglich um eine allgemeine Paketpauschale. Nach Angaben des Rates wird die Abgabe auf jede Warenkategorie innerhalb einer Kleinsendung erhoben. Enthält ein Paket also Waren, die unterschiedlichen Zolltarifpositionen zugeordnet werden, kann die Abgabe also auch mehrfach anfallen.

Die Maßnahme betrifft insbesondere B2C-Sendungen aus Drittstaaten, die über den E-Commerce direkt an Verbraucher:innen in der EU geliefert werden. Der Rat verweist darauf, dass die Regelung zunächst auf Waren angewendet wird, bei denen Verkäufer aus Nicht-EU-Staaten im Import-One-Stop-Shop (IOSS) für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind. Damit würden nach Angaben des Rates rund 93 Prozent der E-Commerce-Ströme in die EU erfasst.[2]

Warum die EU jetzt handelt

Der Handlungsdruck ist also erheblich gestiegen. Nach Angaben des Europäischen Parlaments wurden 2024 rund 4,6 Milliarden Kleinsendungen mit einem Wert von unter 150 Euro in die EU importiert. Das entspricht im Durchschnitt etwa zwölf Millionen Sendungen pro Tag. 91 Prozent dieser Sendungen kamen aus China.[3]

Diese Mengen haben die Zoll- und Marktüberwachungsbehörden zunehmend vor erhebliche praktische Herausforderungen gestellt. Einzelne Sendungen sind zwar niedrigpreisig, in der Summe aber wirtschaftlich und regulatorisch hoch relevant. Die EU-Kommission sieht bei solchen Direktimporten Risiken für Verbraucherschutz, Produktsicherheit, Umwelt und faire Wettbewerbsbedingungen. In ihrer E-Commerce-Mitteilung von Februar 2025 beschreibt sie deshalb einen breiteren Instrumentenkasten, der Zollreform, Marktüberwachung, Produktsicherheit, Verbraucherschutz und Plattformdurchsetzung zusammendenkt.

Die neue Zollabgabe ist somit mehr als eine fiskalische Maßnahme, sondern vor allem auch ein politisches Signal: Die bisherige Vorteilsmöglichkeit durch kleinteilige Direktimporte für Nicht-EU-Akteure soll begrenzt werden, da diese im Wesentlichen daraus entsteht, dass Millionen Einzelsendungen nur schwer kontrollierbar sind.

Auswirkungen auf Temu, SHEIN und ähnliche Plattformen

Für Plattformen wie Temu und SHEIN trifft die neue Zollabgabe durchaus einen zentralen Teil des Geschäftsmodells, das aus dem massenhaften Verkauf günstiger Produkte besteht, die häufig direkt aus Drittstaaten an Endkund:innen verschickt werden. Bei sehr niedrigen Warenwerten kann eine feste Abgabe von drei Euro pro Warenkategorie wirtschaftlich spürbar sein, da sich ein Produkt für wenige Euro sich relativ im relativen Vergleich stärker verteuert als ein höherpreisiger Artikel.

Ob und wie stark Verbraucher:innen die neue Abgabe allerdings im Endpreis bemerken, hängt von der konkreten Umsetzung ab. So ist davon auszugehen, dass Plattformen die entstehenden Mehrkosten an Kund:innen weitergeben, in ihre Preiskalkulation einbauen oder auch ihre Logistikmodelle anpassen. Denkbar sind etwa stärkere Bündelungen von Sendungen, eine Verlagerung in EU-Lager oder Veränderungen bei Sortiment und Mindestbestellwerten.

Für europäische Händler ist die Maßnahme deshalb wohl nicht als vollständiger Ausgleich empfundener Ungerechtigkeiten zu sehen. Sie kann jedoch extreme Preisvorteile bei Kleinstsendungen verringern und macht künftig deutlicher sichtbar, dass auch Direktimporte aus Drittstaaten Teil eines regulierten Marktes sind.

Zollgebühr allein löst das Problem nicht

So wichtig die neue Abgabe ist: Sie löst nicht alle Probleme rund um Drittstaatenhändler, denn die Zollgebühr ersetzt keine Produktsicherheitsprüfung, CE-Konformität, wirksame Marktüberwachung und klare Plattformverantwortung. Gerade bei Produkten wie Spielwaren, Elektronikzubehör, Kosmetik, Textilien oder Haushaltswaren bleibt entscheidend, ob europäische Sicherheits- und Informationspflichten tatsächlich nachweislich eingehalten werden.

Parallel zur Zollreform verschärft die EU deshalb auch die Durchsetzung gegenüber sehr großen Online-Plattformen („very large online platforms“; kurz: VLOPs). So verhängte die EU-Kommission im Mai 2026 eine Geldbuße von 200 Millionen Euro gegen Temu wegen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA). Nach Einschätzung der Kommission hatte Temu systemische Risiken illegaler Produkte auf der Plattform nicht sorgfältig genug identifiziert, analysiert und bewertet.[4]

Auch SHEIN steht bereits unter regulatorischer Beobachtung: Hier eröffnete die EU-Kommission im Februar 2026 ein formelles Verfahren nach dem DSA. Untersucht werden unter anderem mögliche Risiken durch suchtförderndes Design, mangelnde Transparenz von Empfehlungssystemen und der Umgang mit illegalen Produkten.[5]

Diese Entwicklungen zeigen deutlich auf, dass die EU nicht nur beim Zoll ansetzt, sondern versucht, die gesamte Wertschöpfungskette des grenzüberschreitenden Onlinehandels von der Einfuhr über die Produktsicherheit bis zur Verantwortung der VLOPs stärker in die Pflicht zu nehmen.

Was bedeutet das für den Handel?

Für Händler in Deutschland und Europa ist die neue Zollabgabe vor allem aus drei Gründen relevant:

Erstens kann sie dazu beitragen, den Preisabstand zu extrem günstigen Direktimporten zu verringern. Dies gilt besonders bei sehr niedrigpreisigen Artikeln, bei denen eine feste Abgabe stark ins Gewicht fällt. Zweitens stärkt sie die politische Botschaft, dass faire Wettbewerbsbedingungen nicht nur über Marktpreise entstehen, sondern auch über eine vergleichbare Durchsetzung gesetzlicher Regeln. Drittens eröffnet sie Händlern die Möglichkeit, die eigenen Stärken klarer zu kommunizieren. Hierzu zählen bspw. geprüfte Produkte, nachvollziehbare Lieferketten, Gewährleistung, erreichbarer Kundenservice und verlässliche Rückgabeprozesse.

Die wirtschaftliche Relevanz dieser Frage zeigt sich auch daran, dass ein Teil der Nachfrage offenbar nicht vollständig neu entsteht, sondern andere Einkaufsorte ersetzt. Wäre der letzte Einkauf auf einer chinesischen Plattform nicht möglich gewesen, hätten laut der IW-Consult-Studie rund 70 Prozent der Nutzer:innen die Produkte zum gleichen oder sogar zu einem höheren Preis auch woanders gekauft. Rund 19 Prozent wären sogar bereit gewesen, an anderer Stelle mehr auszugeben; etwa 30 Prozent hätten auf den Kauf verzichtet.

Auf dieser Grundlage beziffert die Studie den direkt entgangenen Umsatz des deutschen Einzelhandels durch Temu und SHEIN auf rund 2,5 Mrd. Euro pro Jahr. Unter Berücksichtigung weiterer indirekter und induzierter Effekte wird der gesamtwirtschaftlich fehlende Umsatz auf rund fünf Mrd. Euro geschätzt. Diese Werte sind als modellbasierte Einordnung zu verstehen, machen aber deutlich, warum die Debatte über Drittstaatenhändler für den deutschen Handel weit über einzelne Preisaktionen hinausgeht.

Gleichzeitig sollten Händler die Wirkung der Maßnahme realistisch einschätzen. Große Plattformen verfügen über erhebliche Skaleneffekte, Datenkompetenz und flexible Logistikstrukturen. Es ist daher wahrscheinlich, dass sie ihre Modelle rasch an die neuen Marktbedingungen anpassen werden. Die neue Zollabgabe wird also den harten Wettbewerb ein Stück weit neu justieren, allerdings nicht beenden können.

Fazit: Signalwirkung mit offenen Folgefragen

Die neue EU-Zollabgabe auf Kleinsendungen unter 150 Euro markiert einen wichtigen Einschnitt im Umgang mit Drittstaatenhändlern. Sie zielt nicht allein auf zusätzliche Einnahmen, sondern auf die Korrektur eines fehlgeleiteten Systems, das über Jahre den massenhaften Direktversand sehr günstiger Waren aus dem Nicht-EU-Ausland begünstigt hat.

Für den europäischen Handel ist dies erst einmal ein hoffnungsvolles Signal. Langfristig entscheidend wird jedoch sein, ob die Zollabgabe mit wirksamer Marktüberwachung, konsequenter Plattformaufsicht und praxistauglicher Durchsetzung kombiniert wird. Erst dann kann aus der neuen Gebühr ein Baustein für fairere Wettbewerbsbedingungen im Onlinehandel werden.

[1] https://einzelhandel.de/temu-shein

[2] https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2025/12/12/customs-council-agrees-to-levy-customs-duty-on-small-parcels-as-of-1-july-2026/

[3] https://www.europarl.europa.eu/topics/en/article/20250708STO29516/eu-targets-low-value-imports-via-e-commerce-platforms

[4] https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/news/commission-fines-temu-eu200-million-breaching-digital-services-act

[5] https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/news/commission-launches-investigation-shein-under-digital-services-act


01.07.2026
Susanne Dierl